Der Arzt stellt zu Beginn eine „Erstverordnung“ aus, wenn er die Behandlungsbedürftigkeit für eine logopädische Therapie festgestellt hat.
Im Rahmen einer logopädischen Befunderhebung Die Therapie wird auf der Grundlage eines Therapieplans durchgeführt und deren Verlauf schriftlich dokumentiert. Am Ende der Verordnung schreibt der Logopäde einen Bericht, aus dem der Behandlungsstand hervorgeht. Der Bericht geht an den verordnenden Arzt.
Der Arzt untersucht auf der Grundlage des Berichtes den Patienten erneut und stellt ggf. eine Folgeverordnung aus.